Pressemitteilung — Nun müssen auch die Arbeitsbedingungen exzellent werden!

vom 1. Oktober 2019

Nun müssen auch die Arbeitsbedingungen exzellent werden! – Wie die Bedingungen für eine konsequente Umsetzung des Zukunftsvertrages an der TU Dresden sicherzustellen sind

Bund und Länder haben sich im Mai 2019 auf den Zukunftsvertrag geeinigt, der den bis 2020 bestehenden Hochschulpakt ablösen soll. Im Gegensatz zu seinem Vorgänger sollen die Mittel für den Zukunftsvertrag unbefristet zur Verfügung stehen und die Länder sind aufgefordert, mit diesen Mitteln unbefristete Stellen an den Hochschulen zu schaffen.

Die TU Dresden konnte in diesem Jahr nicht nur ihren Status als Exzellenzuniversität bestätigen, sondern hat sich im Sinne der Umsetzung des 2016 von ihr unterschriebenen „Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung an Hochschulen“ auf den Weg gemacht, die Arbeitsbedingungen von prekär Beschäftigten an Hochschulen zu verbessern. Nach wie vor sind aber noch fast 90% der Beschäftigten wissenschaftliche Mitarbeiter*innen in befristeten Verträgen, die oft nicht länger als ein Jahr Laufzeit aufweisen. Verantwortlich dafür ist nicht zuletzt der hohe Anteil der drittmittelfinanzierten Stellen, auf denen an der TU Dresden ungefähr die Hälfte aller Mitarbeiter*innen beschäftigt werden. Diese Mittel stehen meist nur befristet zur Verfügung, sodass sich die Verträge auch daran orientieren.

Lisa Janotta, Mitglied der Mittelbauinitiative der TU Dresden stellt dazu fest: „Dass die Mittel des Zukunftsvertrages unbefristet zur Verfügung stehen, eröffnet die Möglichkeit, diese Mittel auch für entfristete Stellen einzusetzen. Hier kann nun endlich etwas für die Mitarbeiter*innen getan werden – der TU Dresden sind die Ressourcen gegeben, den Anteil der entfristeten Stellen deutlich zu erhöhen.“

Mit der Schaffung von entfristeten Stellen auf der Basis des Zukunftsvertrags vor allem im Post-Doc Bereich, also für Mitarbeiter*innen, die bereits ihre Promotion abgeschlossen haben, hat die TU Dresden nun die Chance, ihren Verpflichtungen aus dem oben genannten Rahmenkodex nachzukommen. Nicht nur für die Entfristung ist der Rahmenkodex ein wertvoller Kompass: Er beinhaltet weiterhin die Selbstverpflichtung der Hochschulen, durch adäquate Personalentwicklungs- und Personalplanungskonzepte, individuelle Karrierewegen zu planen und zu ermöglichen. Derzeit finden sich
Beschäftigungsperspektiven aber eher außerhalb oder in prekären Kettenbefristungen an den Hochschulen. Gleichzeitig sind die Hochschulen auch trotz unbefristet zur Verfügung stehender Mittel zurückhaltend mit Entfristungen und führen hier Argumente an, die auf die Konkurrenz der Universitäten und die daher vermeintlich benötigte Personalflexibilität abheben.

„Um bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen und gleichzeitig keine Nachteile der Hochschulstandorte zu generieren, brauchen wir jetzt ein starkes politisches Signal, das die Entfristung für alle Hochschulen in Sachsen festschreibt. Die beteiligten Parteien sollte hier mit einem Statement voran gehen, indem sie sich das Ziel der Entfristung der aus dem Zukunftsvertrag finanzierten Stellen zu eigen machen und das Thema in den derzeit laufenden Sondierungs- und ggf. anschließenden
Koalitionsgesprächen vorantreiben. Nur so können auch die Arbeitsbedingungen an der TU Dresden exzellent werden“, fordert David
Jugel, ebenfalls Mitglied der Mittelbauinitiative Dresden.

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