Forderungen zur Zielvereinbarung zwischen TU und SMWK

Einer der wenigen Punkte, in denen die anstehende Zielvereinbarung zwischen der TU Dresden und dem SMWK konkret wird, ist die Formulierung von Überlastzielen. Dabei wird der Zustand, dass die Universität dauerhaft mehr Lehre erbringen muss, als sie von der Personalausstattung her in der Lage ist, mit 115% als Ziel festgeschrieben. Hierbei handelt es sich jedoch um durchschnittliche Angaben. So lag zum Beispiel im Studienjahr 2009/2010 die Lehrauslastung im Studiengang Kommunikationswissenschaften bei 189%. Dieser Zustand ist unhaltbar.

Deshalb fordern wir für die kommende Zielvereinbarung:

Die Zielvereinbarung muss sich in Bezug auf Studierendenzahl und Mitarbeiter_innen-Stellen an einer Lehrbelastung von maximal 100% orientieren. Diese Lehrbelastung muss sich ausschließlich aus Haushaltsstellen berechnen. Durch Lehraufträge sowie andere Formen der Finanzierung darf nur zusätzliche Lehre organisiert werden. In der Konsequenz ist das Land Sachsen hier zu einer Positionierung verpflichtet. Entweder müssen Haushaltsstellen geschaffen werden oder das Land muss sich dazu bekennen, dass die Studierendenzahlen reduziert werden sollen (auch wenn das Gegenteil behauptet wird).

Die Universität verpflichtet sich im Gegenzug dazu, wissenschaftlichem Personal eine realistische Perspektive in Form von unbefristeten Stellen zu bieten. Dies kann zum Beispiel in Form von Tenure Tracks geschehen. Exzellenz in Lehre und Forschung kann nur durch kontinuierliche Beschäftigungsverhältnisse sichergestellt werden. Dafür ist eine Quote von unbefristeten Mitarbeiter*innen von mindestens 50% durchzusetzen.

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