Die Mittelbauinitiative an der TU Dresden spricht mit der Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst

Eine Delegation der Mittelbauinitiative an der TU Dresden hat sich am 02. März 2015 im Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) Dr. Eva Maria Stange (SPD) getroffen.

Gemeinsam mit der Wissenschaftsministerin wurde vor dem Hintergrund des im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhabens, gemeinsame Mindeststandards für die Befristung von Mitarbeiter*innen an Hochschulen in Sachsen festzulegen, diskutiert und ausgelotet, wo sich Anknüpfungspunkte für die Forderungen der Mittelbauinitiative ausmachen lassen (www.mittelbau-dresden.de). Im Zuge dessen ging es auch um die Finanzierung von Lehre aus dem Hochschulpakt und die Aufnahme von WHKs und SHKs in die Personalvertretungen. Zudem wurde das teilweise intransparente Vergabeverfahren von ESF-Mitteln der aktuellen Förderperiode (2014-2020) für Nachwuchsforschergruppen thematisiert.

Das Ministerium sieht zwei Möglichkeiten, zur Umsetzung des Koalitionsvertrags auf die Universitäten einzuwirken, um die Arbeitsbedingungen des Mittelbaus zu verbessern. Zum einen lassen sich im Hochschulentwicklungsplan bestimmte Ziele wie etwa eine Quote an unbefristeten Mitarbeiter*innen verankern, an die dann auch die Zielvereinbarungen mit den Universitäten gekoppelt werden können. Zum anderen stellt das Ministerium den Universitäten für zwei Jahre einen Topf von jeweils 5 Mio. Euro zur Verfügung, um konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu finanzieren. Auf Nachfrage versicherte die Ministerin, dass mit diesen Mitteln zum Beispiel auch die Umwandlung von WHKs in halbe Stellen finanziert werden könnte.

Allerdings stellte das SMWK klar, dass vor dem Hintergrund sinkender Student*innenzahlen die Gelder aus dem Hochschulpakt und damit auch die Programme des Überlast- und Bildungspaketes ab 2020 auslaufen werden. Spätestens dann sind die Hochschulen aufgefordert, die für den Unterhalt der Lehre notwendigen Stellen aus ihrem regulären Stellenvolumen abzubilden. Durch den Wegfall befristet finanzierter Stellen entfiele auch ein Grund für den hohen Anteil von Befristungen im Hochschulbereich. Auf den Hinweis der Mittelbauinitiative hin, dass aus dem Auslaufen der Sonderpakete hohe Herausforderungen für die Hochschulen resultieren und es einer erhöhten Grundfinanzierung bedürfe, konnte die Ministerin nur auf die Festlegungen im Haushalt und Restriktionen durch das Finanzministerium verweisen.

Gleichwohl konnte sich die Staatsministerin vorstellen, die Vergabe der Mittel bis 2020 aus dem Hochschulpakt an eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren zu knüpfen. Dieses Vorhaben begrüßte die Mittelbauinitiative, die gängige Befristungszeiten von 6 Monaten oder weniger stark kritisiert hatte, ausdrücklich. In diesem Zusammenhang sieht sich das SMWK jedoch nicht in der Pflicht, etwas gegen die übermäßige Lehrbelastung von Lehrenden mit so genannten Überlaststellen zu unternehmen; die Festlegung des Lehrdeputats liege in der alleinigen Verantwortung der Hochschulen.

Gegenüber der Forderung, im Rahmen der Novellierung des sächsischen Personalvertretungsgesetzes den Ausschluss von SHK als auch WHK aus dem Personalvertretungsgesetz zu streichen, um auch für sie eine Vertretung durch die Personalräte der Hochschulen zu ermöglichen, wurde durch die Ministerin deutlich gemacht, dass die Aufnahme von WHK in die Vertretung durch die Personalräte bereits im Gespräch ist. Trotz des Protestes der anwesenden Vertreter*innen erklärte die Ministerin jedoch, dass sie eine gleiche Änderung für SHK für nicht durchsetzbar halte. Bedenken, die Einstellungsvorgänge von WHKs und SHKs würden durch einen Einbezug beider Gruppen in die Personalvertretung zusätzlich verkompliziert und zeitlich aufgebläht, konnten die anwesenden Vertreter*innen der Mittelbauinitiative nicht nachvollziehen und wiesen ihrerseits darauf hin, dass dieses Problem angesichts der kurzen Befristungslaufzeiten hausgemacht sei.

Zuletzt wurde durch die Mittelbauinitiative die Vergabe von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds für Forschungsprojekte, speziell Nachwuchsforschergruppen, thematisiert. Während in der letzten Förderperiode die Auswahl der Projekte ausschließlich durch SWMK und Sächsische Aufbaubank erfolgte, waren für die laufende Förderperiode die Hochschulleitungen aufgefordert, in Form eines Rankings im Vorfeld eine Vorauswahl zu treffen. Transparenter ist das Verfahren dadurch jedoch nicht geworden: Auswahlkriterien bleiben im Unklaren, ebenso die Frage, ob neben den Hochschulleitungen weitere Gremien oder Personen in den Bewertungsprozess einbezogen wurden. Das SMWK ist jedoch der Meinung, dieses Verfahren stelle eine wesentliche Verbesserung zur Vergabe per „Windhundverfahren“ (wer zuerst kommt …) in der vorangegangenen Förderperiode dar, zumal die Hochschulleitungen die notwendige fachliche Expertise besäßen, um die eingereichten Projektskizzen zu beurteilen. Das Ranking-Verfahren sowie die Auswahlkriterien an den Hochschulen zu kontrollieren und zu verbessern sei nicht die Aufgabe des SMWK. Ebenso wenig erscheint es dem SMWK notwendig, die enge Definition von „Nachwuchswissenschaftler*innen“ (4 Jahre nach dem letzten Abschluss) zu überarbeiten. Aus Sicht der Mittelbauinitiative wären hier jedoch Ausnahmen nötig gewesen, da etwa Wissenschaftler*innen phasenweise außerhalb der Hochschulen tätig waren oder aufgrund hoher Lehrbelastungen oder Einbindung in Drittmittelprojekten nicht eher mit ihrer Weiterqualifizierung (Promotion oder Habilitation) beginnen konnten. Außerdem würden so Menschen in Elternzeit benachteiligt.

Insgesamt wurden viele Anmerkungen der Mittelbauinitiative aufgenommen, der Prüfung unterzogen oder relativiert. Es bleibt abzuwarten, welche Effekte dadurch erzielt werden können. Die Mitglieder der Mittelbauinitiative halten an ihren Forderungen fest und arbeiten derzeit auf eine Beschäftigungsvereinbahrung mit der TU Dresden hin. Dabei wird der neue Wind im SMWK hoffentlich hilfreich sein.

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