Diskussionsveranstaltung mit Dr. Simone Raatz (MdB, SPD) zur Novellierung des WissZeitVG

Donnerstag, 20.11.2014, 13 Uhr
August-Bebel-Straße 20, Raum 216

Im Zuge der Übertragung der alleinigen Verantwortlichkeit für die Hochschulen auf die Bundesländer wurde im Jahre 2007 das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) als Nachfolger des bis dahin gültigen Hochschulrahmengesetzes vom Bundestag  verabschiedet. Unter anderem ermöglicht es, abweichend von sonst bindenden Befristungsgrundsätzen, die sachgrundlose Befristung wissenschaftlichen Personals für bis zu 6 Jahre vor der Promotion sowie weitere 6 Jahre danach. Der Gesetzgeber formuliert dazu in der Gesetzesbegründung:

Das dauerhafte Beschäftigungsverhältnis [bleibt] auch weiterhin das Regelarbeitsverhältnis. […] Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen von dieser Neuregelung verantwortungsvoll Gebrauch machen.
(Drucksache 16/3438, S. 10)

In der Realität führt eine zwölfjährige befristete Beschäftigung an einer Hochschule jedoch nicht zu einem „dauerhaften“, sprich unbefristeten Arbeitsverhältnis, sondern nach Erreichen der Höchstbefristungsdauer oft direkt in die Arbeitslosigkeit. Über diese und weitere Diskrepanzen zwischen der ursprünglichen Intention des WissZeitVG und seiner tatsächlichen Anwendung wollen wir Euch berichten und mit Euch ins Gespräch kommen. Dabei sein wird auch die Bundestagsabgeordnete Dr. Simone Raatz (SPD), die als stellvertretende Vorsitzende im Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung maßgeblich an der Novellierung des WissZeitVG mitwirkt. Sie wird uns über den aktuellen Stand der Überarbeitung berichten und steht für Eure Fragen und Anmerkungen zur Verfügung.

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