Stellungnahme der Mittelbauinitiative zum „Leitbild zur Personalentwicklung der Technischen Universität Dresden“

Die Mittelbauinitiative begrüßt grundsätzlich die im besagten Dokument zutage tretenden Bemühungen, der Personalentwicklung der TU Dresden einen ersten arbeitsethischen Rahmen zu geben. Wir freuen uns, dass das Rektorat für dieses Vorhaben die breite inneruniversitäre Öffentlichkeit einbinden will und sich für Stellungnahmen und Kritik ausdrücklich offen zeigt. Die hiermit vorgelegte Stellungnahme der Mittelbauinitiative möchte zunächst festhalten, dass die einzelnen Punkte allesamt unsere Zustimmung finden. Paradoxerweise sind wir hier aber auch schon bei dem aus unserer Sicht zentralen Problem. Alle angeführten Richtlinien sind von so hoher und daher auch grundsätzlich zustimmungsfähiger Allgemeinheit, dass sie als Diskussionsgrundlage nur schwerlich dienen können. Eine Diskussion setzt streitbare Positionen voraus, und diese liegen hier leider nicht vor – kurz gesagt, die Richtlinien entsprechen aus unserer Sicht so hochgradig unverbindlichen und inhaltsleeren Absichtserklärungen, dass man sie einer Diskussion ebenso wenig aussetzen kann wie einem Wirklichkeitstest.

Um eine Diskussion zu ermöglichen, ist es unseres Erachtens zwingend, bereits im Leitbild Richtlinien mittlerer Allgemeinheit zu formulieren, die sich zugleich verantwortlich auf das beschränken, was die Institution Universität überhaupt zu leisten und zu garantieren im Stande ist. Um auf der Grundlage des vorgelegten Leitbildes mit konkreten Beispielen dienlich zu sein: Eine Präzisierung dessen, was unter „gesunden Arbeitsverhältnissen“ (Stichpunkt 2) genau zu verstehen ist, würde viele weitere ethische Bekenntnisse und Absichtserklärungen erübrigen. Anstatt eines bloßen Appells an „gute und gesunde Arbeitsverhältnissen“ würden wir in den Leitlinien gerne eine Minimalbestimmung dessen wiederfinden, was man darunter jeweils verstehen soll. Hierzu einige Vorschläge:

1. mittelfristige Planungssicherheit (dies hieße dann konkret: geregelte Mindestvertragslaufzeiten; rechtzeitige Gewissheit über und Bereitstellung von Anschlussverträgen; Verbindlichkeit von Zusagen der Weiterbeschäftigung)

2. klare Zuständigkeiten in Forschung, Lehre und Selbstverwaltung (dies hieße dann konkret: klar festgelegte und nicht „informell“ an den Mittelbau delegierte Lehrtätigkeiten; realistische Veranschlagung des Arbeitsaufwandes für (Vor-)Begutachtung von Abschlussarbeiten, Korrekturtätigkeiten und Prüfungen; Autoren- bzw. Ko-Autorenschaft entsprechend des eigentlichen Arbeitsaufwandes sowohl bei Drittmittelanträgen wie bei Aufsätzen und Herausgeberschaften)

3. kalkulierbare Perspektiven der akademischen Weiterentwicklung (dies hieße dann konkret: Deckung von Arbeitsplatzbeschreibung und faktischer Tätigkeit; entsprechende Arbeitszeit für eigene wissenschaftliche Qualifikation anstatt Verlagerung derselben in die Nachtarbeit oder ins Wochenende; im Falle von drittmittelfinanzierter Forschung Deckung von Projekt- und Vertragslaufzeit)

4. Minimierung faktischer Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse (dies hieße konkret: Vermeidung kurzer Vertragslaufzeiten; Aufhebung der unmittelbaren Bindung wissenschaftlicher Mitarbeiterstellen an einzelne Lehrstuhlinhaber, um den hinlänglich bekannten Mechanismus der strukturell induzierten Selbstausbeutung und eine gewisse „Ordinarienwillkür“ außer Kraft zu setzen)

Obwohl in den gerade benannten Bereichen – wie jüngst auch die Umfrage der Mittelbauinitiative gezeigt hat – die derzeit akuten Probleme und Defizite liegen, finden sich in dem vorgelegten Leitbild-Konzept hierzu keinerlei konkrete Ausführungen. Mit der hier vorgeschlagenen Konkretisierung würden sich zugleich zahlreiche weitere Absichtserklärungen des Leitbild-Konzeptes erübrigen. Die Frage der „work-life“-Balance, des „lebenslangen Lernens“ und der „Kompetenzentwicklung“ etwa liegen im intrinsischen Interesse der wissenschaftlich Beschäftigten und fallen überhaupt nicht in den Aufgabenbereich der Universität, so sie mündige Menschen zu beschäftigen beansprucht. Ihre Aufgabe kann allein sein, für die Rahmenbedingungen zu sorgen, die die selbständige Wahrnehmung dieser Interessen ermöglichen. Ähnliches gilt für die „Nutzung der Vielfalt von Lebens- und Berufserfahrung“ oder „Vernetzung und Teambildung“. Auch diese Prozesse stellen sich unter der Voraussetzung mittelfristiger Beschäftigungsperspektiven weitgehend von selbst ein, weil sie zum selbstverständlichen, aber administrativ nicht kontrollierbaren Fortgang des Lehrens und Forschens selbst gehören.

Wir würden uns freuen, wenn die hier vorgetragenen Kritikpunkte bei der Überarbeitung des Leitbildes Berücksichtigung fänden.

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