Selbstverständnis der mid

Neubelebung des Begriffs „Mittelbau“!

Der Begriff Mittelbau ist ausgehöhlt, da er sich auf klassische Beschäftigungsverhältnisse bezieht, die in dieser Form de facto an der heutigen Universität nicht mehr existieren. Wir wollen ihn neu beleben. Nach unserem Verständnis zählen zum Mittelbau alle Akademiker*innen an der Universität, die keinen Lehrstuhl innehaben, unabhängig von ihrem Status in der Selbstverwaltung und der Finanzierung: Doktorand*innen mit oder ohne Stipendium, Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen an Lehrgebieten oder in Drittmittelprojekten, wissenschaftliche Hilfskräfte, Lehrbeauftragte, Privatdozent*innen, Angestellte im Wissenschaftsmanagement und viele mehr.

Vernetzung, Sensibilisierung und Mobilisierung des akademischen Mittelbaus!

Eine disziplinen-, fach- und struktureinheitenübergreifende Vernetzung des akademischen Mittelbaus einer Volluniversität kann Möglichkeiten zum Austausch und zur gegenseitigen Beratung schaffen. Eine Veränderung der gegenwärtigen Situation des akademischen Mittelbaus ist nur durch gemeinsame Aktivitäten möglich. Hierdurch wird auch die Wahrnehmung des akademischen Mittelbaus als eigenständige Interessengruppe nach außen (sowohl medial als auch gegenüber der Universitätsleitung) verbessert.

Vernetzung mit anderen sächsischen Hochschulen und anderen Interessengruppen der Universität!

Um Veränderungen der Hochschulstrukturen zu erreichen, sind Vernetzungen und Kooperationen mit anderen Interessenvertretungen (Studierendenrat, Personalrat etc.) sowie den anderen sächsischen Hochschulen notwendig.

Ziele

Verbesserung der Arbeitsbedingungen vor Ort

Mindestlaufzeiten und rechtzeitige Verlängerung von Arbeitsverträgen!

Für befristete Arbeitsverträge müssen Mindestlaufzeiten definiert und umgesetzt werden, um sehr kurze Laufzeiten (z.B. 3 Monate) zu verhindern. Sofern diese Beschäftigungsformen weiter bestehen bleiben, muss eine ordentliche Vertragsgestaltung für SHK, WHK, Lehrbeauftragte erfolgen. Anschlussverträge sind spätestens 3 Monate vor Auslaufen des Arbeitsvertrages (Frist zur Meldung als „arbeitssuchend“) ohne Rückstufung in der Gehaltsstufe auszufertigen und dem Arbeitnehmer vorzulegen.

Einhaltung vertraglich geregelter Arbeitszeiten statt Selbst- und Fremdausbeutung des akademischen Mittelbaus!

Eine Vollzeitbeschäftigung ist anzustreben. Davon unberührt bleibt der ausdrückliche Wunsch der Mitarbeiter*innen, in Teilzeit beschäftigt zu werden. In diesem Falle sollte der Beschäftigungsumfang nicht unter 50% einer Vollzeitstelle liegen. Außerdem muss eine klare Aufteilung der wissenschaftlichen Tätigkeit in Forschung, Lehre sowie Qualifikation erfolgen und ausreichend Zeit für die eigene (Promotions-)Arbeit vorhanden sein. Einer Auslagerung der Professorenaufgaben an den akademischen Mittelbau ist daher entgegenzuwirken.

Mehr Chancen für (wissenschaftliche) Weiterqualifizierung des akademischen Mittelbaus!

Vorgesetzte müssen sich ihrer Verantwortung für die Mitarbeiter*innen bewusst sein. Ihre Aufgabe ist es auch, Freiräume für die Weiterqualifizierung der Mitarbeiter*innen zu schaffen. Die Promotionstätigkeit muss als Teil der wissenschaftlichen Arbeit des akademischen Mittelbaus durch Vorgesetzte anerkannt werden. Das bedeutet darüber hinaus für die Hochschule: Schaffung von mehr Qualifikationsstellen über Haushaltsmittel und Abschaffung der Beschäftigung als WHK zugunsten einer Beschäftigung als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in.

Geregelte Aufstiegschancen und Ausbau unbefristeter Stellen für den akademischen Mittelbau diesseits der Professur!

Arbeitszeiten für die 6/12-Jahresregel nach WissZeitVG, so es in der bisherigen Form in Kraft bleibt, müssen enger ausgelegt werden, indem Teilzeit-/WHK-Stellen nicht angerechnet werden. Darüber hinaus müssen mehr unbefristete Stellen für den akademischen Mittelbau (u.a. feste Lehrstellen für Nicht-Professor*innen) geschaffen und die Aufstiegschancen klar geregelt werden, ähnlich einem Tenure Track, wie er international üblich ist.

Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes statt Planungsunsicherheit und Brain Drain!

Um mehr Sicherheit für die Lebens- und Familienplanung des akademischen Mittelbaus zu schaffen und einen Brain Drain von den Hochschulen in andere Bereiche zu verhindern, muss die maximale befristete Beschäftigungszeit von 6 bzw. 12 Jahren nach WissZeitVG verlängert oder abgeschafft werden.

Drittmitteldruck verringern!

Um eine kontinuierliche Forschungsarbeit, mehr Freiheit in der Grundlagenforschung und eine weniger kommerziell orientierte Forschung zu ermöglichen, muss der Drittmitteldruck verringert werden.

Kontinuität in der Lehre schaffen

Dauerstellen für Daueraufgaben statt Kettenarbeitsverträgen!

Die Drittmittelfinanzierung von Lehre muss abgeschafft werden. Stattdessen müssen mehr unbefristete Stellen für Kernaufgaben und mehr Haushaltsmittel für Lehre bereitgestellt werden, so dass Pflichtveranstaltungen von regulärem Personal abgedeckt und nicht von WHK, SHK und Honorarkräften durchgeführt werden. Lehrtätigkeiten sind angemessen zu honorieren.

Mehr Transparenz hochschulpolitischer Entscheidungen

Re-demokratisierung der Entscheidungsstrukturen an der Hochschule!

Informationsflüsse zwischen der Universitätsleitung, den Gremien und dem Personal müssen verbessert werden. Protokolle der Gremiensitzungen, Vereinbarungen und Entwicklungskonzepte müssen für alle transparent und leicht zugänglich sein. Mitbestimmungsmöglichkeiten auf allen Ebenen der Hochschule müssen verbessert werden.

Reformbedürftigkeit des sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes!

Mit dem Hochschulfreiheitsgesetz werden Rahmenbedingungen für die politische Mitbestimmung an den Hochschulen geschaffen, die hinter die früheren gesetzlichen Regelungen zurückfallen. Die Mitbestimmungsmöglichkeiten an den sächsischen Hochschulen müssen an dieser Stelle wieder ausgeweitet werden.

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